Pflegebedürftige und ihre Familien haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse. Eine davon ist der Entlastungsbetrag – oft bekannt, aber längst nicht immer vollständig ausgeschöpft. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den Entlastungsbetrag richtig nutzen und welche Kosten damit übernommen werden.
Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss von 125 €, den alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten. Er wird zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt und soll Pflegebedürftige sowie Angehörige im Alltag entlasten.
Wichtig: Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern steht zweckgebunden zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag deckt Leistungen ab, die den Alltag erleichtern und Angehörige entlasten. Dazu gehören zum Beispiel:
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort:
Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden. So steht zusätzliches Budget für Alltagshilfen zur Verfügung – eine Möglichkeit, die viele Familien nicht kennen.
Der Entlastungsbetrag ist eine wertvolle Unterstützung, die vielen Familien mehr Spielraum im Alltag verschafft. Leider bleibt er oft ungenutzt – dabei ist er monatlich garantiert und kann flexibel für Alltagshilfe eingesetzt werden.
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