Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten den sogenannten Entlastungsbetrag.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Diese werden in der Regel von Pflegediensten erbracht – ein Teil davon kann jedoch in Alltagshilfe umgewandelt werden.
Wenn Angehörige ausfallen oder eine Pause brauchen, springt die Verhinderungspflege ein.
Auch wenn Alltagshilfe zuhause nicht mehr ausreicht, bietet die Kurzzeitpflege Entlastung.
Pflegegeld wird normalerweise an pflegende Angehörige ausgezahlt. Es kann aber auch genutzt werden, um eine private Alltagshilfe zu finanzieren, wenn diese nicht über einen Pflegedienst angestellt ist.
Die Pflegekasse bietet verschiedene Möglichkeiten, Alltagshilfe zu finanzieren – vom Entlastungsbetrag über Pflegesachleistungen bis hin zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Viele Familien schöpfen ihre Ansprüche jedoch nicht voll aus.
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Praktische Ratschläge, wie Sie als Angehöriger Entlastung finden und Ihre eigene Gesundheit schützen.
Alles Wichtige zur Verhinderungspflege – von den Voraussetzungen bis zur Kostenübernahme.
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